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Unsere Selbstverpflichtung 

Funknetz.nrw möchte eine nachhaltige und legale Kommunikationsmöglichkeit für Jedermann bieten.

 

Hierfür ist es notwenig, dass wir Recht und Ordnung achten und die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur

nicht nur achten, sondern wo es uns möglich ist übertreffen.

 

Deswegen haben wir uns zu folgender Selbstverpflichtung entschlossen:

 

-jeder Standort sendet alle 10 Minuten eine Kennung aus, in der er seine Zugehörigkeit zur funknetz.nrw und

seine Postleitzahl aussendet. Die BNetzA kann uns so im Störungsfall identifizieren und in Kontakt treten, bevor aufwändige Einsätze nötig werden.

 

-jeder dauerhaft betriebene Standort erhält ein offizielles CB-Rufzeichen für unbemannte Funkstellen und sendet diese auch auf Frequenzen aus, wo dies nicht gefordert wird. Somit stellen wir eine eindeutige

Identifizierbarkeit zu jeder Zeit sicher.

 

-jeder dauerhauft betriebene Standort wird von uns messtechnisch auf Einhaltung der Betriebsparameter überprüft und dokumentiert. die Dokumentationen kann bei berechtigtem Interesse von Jedermann eingesehen werden.

 

- Wir sind kompetenter Ansprechpartner für Störungen jeder Art, die im Zusammenhang mit unseren Funkanwendungen stehen. Wir versuchen stets eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden und beharren nicht sinnlos auf unserem Recht !

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